← Zurück zum KI-AufsichtsmonitorDAUERHAFTES AMTLICHES BELEGDOSSIER
Amtliches Instrument · DE

Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (Artikel 1: KI-MIG)

Dieses Dossier bewahrt die veröffentlichte Identität, Mandatsbeziehungen und Originalquellen unter einer stabilen URL.

Veröffentlichter Status
in Kraft
Rechtsraum
DE
Typ
Rechtsakt
Amtliche Kennung
BGBl. 2026 I Nr. 223
Veröffentlicht
28. Juli 2026
Anwendbar ab
29. Juli 2026
Zuletzt geprüft
30. Juli 2026
Quellenbeschreibung

Im Bundesgesetzblatt verkündetes Durchführungsgesetz, ausgefertigt am 22.07.2026. Artikel 1 ist das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG): § 2 Absatz 1 bestimmt die Bundesnetzagentur zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde, § 5 richtet bei ihr das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum ein, § 6 Absatz 1 macht sie zur zentralen Anlaufstelle. Artikel 5 setzt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung.

Dieses Dossier dokumentiert amtliche Metadaten und Quellenbeziehungen. Es ist keine Rechtsberatung und kein Wirksamkeits-, Compliance- oder Sanktionsscore.Beleg ≠ Rechtsauslegung · Zuständigkeit ≠ Maßnahme

MANDATSNETZ

Belegte Beziehungen

Jede Beziehung verweist auf einen konkreten amtlichen Beleg. Ähnliche Namen oder fachliche Nähe erzeugen keine Kante.

BEOBACHTUNGSCHRONIK

Dokumentierte Ereignisse

Ereignisdatum und unsere Beobachtungszeit bleiben getrennt.

  1. KI-Durchführungsgesetz tritt in Kraft; die Bundesnetzagentur ist zuständige Marktüberwachungsbehörde
  2. KI-Durchführungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 223)
Mandatsbeleg

1 Mandatsbeleg

  1. BundesgesetzblattGesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (Artikel 1: KI-MIG)Originalquelle öffnen ↗
OFFENE DATEN

Maschinenlesbar

JSON-DossierJSON-LD