Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (Artikel 1: KI-MIG)setzt umGovernance
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Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (Artikel 1: KI-MIG)
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- Veröffentlichter Status
- in Kraft
- Rechtsraum
- DE
- Typ
- Rechtsakt
- Amtliche Kennung
- BGBl. 2026 I Nr. 223
- Veröffentlicht
- 28. Juli 2026
- Anwendbar ab
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 30. Juli 2026
Im Bundesgesetzblatt verkündetes Durchführungsgesetz, ausgefertigt am 22.07.2026. Artikel 1 ist das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG): § 2 Absatz 1 bestimmt die Bundesnetzagentur zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde, § 5 richtet bei ihr das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum ein, § 6 Absatz 1 macht sie zur zentralen Anlaufstelle. Artikel 5 setzt das Inkrafttreten auf den Tag nach der Verkündung.
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MANDATSNETZ
Belegte Beziehungen
Jede Beziehung verweist auf einen konkreten amtlichen Beleg. Ähnliche Namen oder fachliche Nähe erzeugen keine Kante.
Dokumentierte Ereignisse
Ereignisdatum und unsere Beobachtungszeit bleiben getrennt.
- KI-Durchführungsgesetz tritt in Kraft; die Bundesnetzagentur ist zuständige Marktüberwachungsbehörde
- KI-Durchführungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 223)
Mandatsbeleg
1 Mandatsbeleg
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