Der EU AI Act stuft jedes KI-System nach Risiko ein – und knüpft daran konkrete Pflichten. Beantworte ein paar Fragen und erhalte sofort eine erste Einordnung samt der wichtigsten Pflichten.
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Drei kurze Schritte, etwa 2 Minuten. Du wählst aus, was auf dein System zutrifft – wir ordnen es den vier Risikoklassen des EU AI Act zu.
3 Schritte · ~2 Min · anonym
KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko – etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. In der EU untersagt.
KI in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder Medizin. Erlaubt, aber streng reguliert.
Chatbots und KI-generierte Inhalte. Erlaubt – mit Transparenzpflicht gegenüber den Nutzer:innen.
Die große Mehrheit der KI-Anwendungen. Keine besonderen Pflichten aus dem AI Act.
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz für Künstliche Intelligenz. Er stuft KI-Systeme nach Risiko ein und knüpft daran abgestufte Pflichten – von keinen bis hin zu einem Verbot.
Der AI Act ist seit August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt: die Verbote und die KI-Kompetenzpflicht seit Februar 2025, Pflichten für GPAI-Modelle ab August 2025, die meisten Hochrisiko-Pflichten ab August 2026 und einzelne ab 2027.
Ja. Der AI Act gilt für alle, die KI-Systeme in der EU entwickeln oder einsetzen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Entscheidend ist die Risikoklasse des konkreten Systems, nicht die Firmengröße.
Nein. Er gibt eine erste Orientierung anhand der typischen Kriterien des AI Act. Die verbindliche Einstufung hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich abgesichert werden.
Wir begleiten dich von der Risikoeinstufung über die KI-Richtlinie bis zur konformen Umsetzung im Unternehmen.