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Amtliches Instrument · DE
BNetzA: Marktüberwachung nach dem AI Act
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- Veröffentlichter Status
- veröffentlicht
- Rechtsraum
- DE
- Typ
- Behördenprofil
- Zuletzt geprüft
- 26. September 2026
Offizielle BNetzA-Seite zur Zuständigkeitsverteilung der Marktüberwachung für Hochrisiko-KI nach Anhang I und Anhang III. Beim Abgleich am 30.07.2026 nannte sie als Anwendungsbeginn Anhang III ab dem 02.08.2026 und Anhang I ab dem 02.08.2027, also die Daten vor der Verordnung (EU) 2026/1744. Die geltenden Daten sind der 02.12.2027 für Anhang III und der 02.08.2028 für Anhang I. Am 26.09.2026 nennt die Seite keine Anwendungsdaten mehr und das seit dem 29.07.2026 geltende KI-MIG weiterhin nicht.
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Dieses Dossier dokumentiert amtliche Metadaten und Quellenbeziehungen. Es ist keine Rechtsberatung und kein Wirksamkeits-, Compliance- oder Sanktionsscore.Beleg ≠ Rechtsauslegung · Zuständigkeit ≠ Maßnahme
MANDATSNETZ
Belegte Beziehungen
Jede Beziehung verweist auf einen konkreten amtlichen Beleg. Ähnliche Namen oder fachliche Nähe erzeugen keine Kante.
Nicht veröffentlicht
Dokumentierte Ereignisse
Ereignisdatum und unsere Beobachtungszeit bleiben getrennt.
- Von der BNetzA genannter Anwendungsbeginn für Hochrisiko-KI nach Anhang III, durch die Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 02.12.2027 verschoben
Mandatsbeleg
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