← Zurück zum KI-AufsichtsmonitorDAUERHAFTES AMTLICHES BELEGDOSSIER
Amtliches Instrument · DE

BNetzA: Marktüberwachung nach dem AI Act

Dieses Dossier bewahrt die veröffentlichte Identität, Mandatsbeziehungen und Originalquellen unter einer stabilen URL.

Veröffentlichter Status
veröffentlicht
Rechtsraum
DE
Typ
Behördenprofil
Zuletzt geprüft
26. September 2026
Quellenbeschreibung

Offizielle BNetzA-Seite zur Zuständigkeitsverteilung der Marktüberwachung für Hochrisiko-KI nach Anhang I und Anhang III. Beim Abgleich am 30.07.2026 nannte sie als Anwendungsbeginn Anhang III ab dem 02.08.2026 und Anhang I ab dem 02.08.2027, also die Daten vor der Verordnung (EU) 2026/1744. Die geltenden Daten sind der 02.12.2027 für Anhang III und der 02.08.2028 für Anhang I. Am 26.09.2026 nennt die Seite keine Anwendungsdaten mehr und das seit dem 29.07.2026 geltende KI-MIG weiterhin nicht.

Dieses Dossier dokumentiert amtliche Metadaten und Quellenbeziehungen. Es ist keine Rechtsberatung und kein Wirksamkeits-, Compliance- oder Sanktionsscore.Beleg ≠ Rechtsauslegung · Zuständigkeit ≠ Maßnahme

MANDATSNETZ

Belegte Beziehungen

Jede Beziehung verweist auf einen konkreten amtlichen Beleg. Ähnliche Namen oder fachliche Nähe erzeugen keine Kante.

Nicht veröffentlicht

BEOBACHTUNGSCHRONIK

Dokumentierte Ereignisse

Ereignisdatum und unsere Beobachtungszeit bleiben getrennt.

  1. Von der BNetzA genannter Anwendungsbeginn für Hochrisiko-KI nach Anhang III, durch die Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 02.12.2027 verschoben
Mandatsbeleg

1 Mandatsbeleg

  1. BundesnetzagenturBNetzA: Marktüberwachung nach dem AI ActOriginalquelle öffnen ↗
OFFENE DATEN

Maschinenlesbar

JSON-DossierJSON-LD