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Amtliches Instrument · DE

BNetzA: Marktüberwachung nach dem AI Act

Dieses Dossier bewahrt die veröffentlichte Identität, Mandatsbeziehungen und Originalquellen unter einer stabilen URL.

Veröffentlichter Status
veröffentlicht
Rechtsraum
DE
Typ
Behördenprofil
Zuletzt geprüft
30. Juli 2026
Quellenbeschreibung

Offizielle BNetzA-Seite zur Zuständigkeitsverteilung und zum Anwendungsbeginn der Marktüberwachungsvorschriften für Hochrisiko-KI: Anhang III ab dem 02.08.2026, Anhang I ab dem 02.08.2027. Die Seite nennt das am 29.07.2026 in Kraft getretene KI-MIG zum Prüfzeitpunkt noch nicht.

Dieses Dossier dokumentiert amtliche Metadaten und Quellenbeziehungen. Es ist keine Rechtsberatung und kein Wirksamkeits-, Compliance- oder Sanktionsscore.Beleg ≠ Rechtsauslegung · Zuständigkeit ≠ Maßnahme

MANDATSNETZ

Belegte Beziehungen

Jede Beziehung verweist auf einen konkreten amtlichen Beleg. Ähnliche Namen oder fachliche Nähe erzeugen keine Kante.

Nicht veröffentlicht

BEOBACHTUNGSCHRONIK

Dokumentierte Ereignisse

Ereignisdatum und unsere Beobachtungszeit bleiben getrennt.

  1. Marktüberwachungsvorschriften für Hochrisiko-KI nach Anhang III werden anwendbar
Mandatsbeleg

1 Mandatsbeleg

  1. BundesnetzagenturBNetzA: Marktüberwachung nach dem AI ActOriginalquelle öffnen ↗
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