KI-TRANSPARENZNACHWEISE · EU

Was öffentlich belegt ist – und was noch offen bleibt.

Der Monitor trennt zwei Rechtsbereiche: Transparenz- und Urheberrechtsnachweise für General-Purpose-AI nach Artikel 53 sowie Kennzeichnungs- und Offenlegungssignale für synthetische Inhalte nach Artikel 50. Er dokumentiert öffentliche Belege, keine Rechtskonformität.

  • amtliche und anbieter-eigene Quellen
  • zwei getrennte Rechtsbereiche
  • keine generative KI
22. Juli 2026↳ 22. Juli 2026
24beobachtete Anbieter
24öffentlich gefundene Nachweise
96offene oder noch nicht publizierte Prüffelder
50beobachtete Quellenereignisse
ZWEI RECHTSBEREICHE · KEINE GESAMTNOTE

Eine Unterschrift ist kein Trainingsdaten-Nachweis.

Kodexbeitritt, veröffentlichte Zusammenfassung der Trainingsinhalte, Urheberrechtspolitik und technische Kennzeichnung sind unterschiedliche Tatsachen. Der Monitor hält sie getrennt und bewertet weder Produkte noch Anbieter als konform.

ARTIKEL 53

General-Purpose AI

  • GPAI-Kodexbeitritt
  • Trainingsinhalte-Zusammenfassung
  • öffentliche Urheberrechtspolitik
getrennt prüfen
ARTIKEL 50

Synthetische Inhalte

  • Kodexbeitritt nach Sektion
  • maschinenlesbare Markierung
  • sichtbare Kennzeichnung
24 Anbieter
DYNAMISCHE EVIDENZKONSTELLATION

Ein Anbieter, zwei getrennte Nachweisbahnen

Wähl einen Anbieter. Jeder Punkt steht für ein definiertes öffentliches Prüffeld. Rauten markieren amtliche Kodexsignale, Kreise anbieter-eigene Veröffentlichungen. Fund, geprüfter Nichtfund, offene Prüfung und ausstehendes Register bleiben sichtbar getrennt.

Anbieter auswählenOpenAI
GPAI-Transparenz 2/3 · Synthetische Inhalte 0/2
AI Act Art. 53

GPAI-Transparenz

2/3
  • Öffentliche Urheberrechtspolitiknoch nicht geprüft · Anbieter-Nachweis
  • GPAI-Code-Unterzeichnungöffentlich belegt · amtlicher Nachweis
  • Trainingsinhaltszusammenfassungöffentlich belegt · Anbieter-Nachweis
AI Act Art. 50(2), (4) und (5)

Synthetische Inhalte

0/2
  • Artikel-50-Code-Unterzeichnungamtliches Register ausstehend · amtlicher Nachweis
  • Kennzeichnungs- und Erkennungsnachweisnoch nicht geprüft · Anbieter-Nachweis

AI Act Art. 53 · GPAI-Transparenz

  • Öffentliche Urheberrechtspolitik: noch nicht geprüft · Anbieter-Nachweis
  • GPAI-Code-Unterzeichnung: öffentlich belegt · amtlicher Nachweis
  • Trainingsinhaltszusammenfassung: öffentlich belegt · Anbieter-Nachweis

AI Act Art. 50(2), (4) und (5) · Synthetische Inhalte

  • Artikel-50-Code-Unterzeichnung: amtliches Register ausstehend · amtlicher Nachweis
  • Kennzeichnungs- und Erkennungsnachweis: noch nicht geprüft · Anbieter-Nachweis
amtlicher NachweisAnbieter-Nachweisöffentlich belegtgeprüft · nicht gefundennoch nicht geprüftamtliches Register ausstehendandere Code-Teilnahme
AI Act Art. 53 · GPAI-Transparenz2/3 belegt
AI Act Art. 50(2), (4) und (5) · Synthetische Inhalte0/2 belegt
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Klar erklärt

Was misst dieser Monitor?
Er beobachtet 24 Organisationen in einem bewusst begrenzten Bestand und dokumentiert den Zustand definierter öffentlicher Nachweise an amtlichen EU- und anbieter-eigenen Quellen. Gefunden, nach Prüfung nicht gefunden, noch nicht geprüft und amtliches Register ausstehend bleiben getrennt. Er bewertet weder Rechtskonformität noch Modellqualität oder die Wahrheit von Anbieterangaben.
Warum werden Artikel 53 und 50 getrennt dargestellt?
Artikel 53 betrifft General-Purpose-AI-Modelle, darunter öffentliche Zusammenfassungen der Trainingsinhalte und Urheberrechtspflichten. Artikel 50 betrifft KI-Systeme und deren Ausgaben, darunter maschinenlesbare Markierungen und sichtbare Offenlegung. Ein organisationsweiter Kodexbeitritt ersetzt keinen Modell- oder Output-Nachweis.
Wie unterscheidet sich „noch nicht geprüft“ von „öffentlich nicht gefunden“?
„Noch nicht geprüft“ enthält keine negative Feststellung. „Öffentlich nicht gefunden“ wird nur verwendet, nachdem die maßgeblichen beobachteten Quellen tatsächlich geprüft wurden und der definierte Nachweis dort zum Beobachtungszeitpunkt nicht auffindbar war. Keiner der Zustände bewertet Konformität; eine vorgeschriebene Richtlinie kann zudem intern bestehen, ohne veröffentlicht werden zu müssen.
Belegt ein Kodexbeitritt die Rechtskonformität?
Nein. Die EU-Kommission behandelt den Kodex als Unterstützungsinstrument, nicht als abschließenden Konformitätsbeleg. Der Monitor dokumentiert den kapitel- oder sektionsspezifischen amtlichen Stand nur als eine Nachweisart.
Warum gibt es in der Artikel-50-Spur noch keine veröffentlichte Unterzeichnerliste?
Die EU-Kommission hat die erste Unterzeichnerliste des Artikel-50-Kodex noch nicht veröffentlicht. Der Monitor bewahrt diesen Zustand als „Liste noch nicht veröffentlicht“; er wird weder als null Unterzeichner noch als Nichtteilnahme interpretiert.
Nutzt der Monitor generative KI zur Einordnung der Anbieter?
Nein. Quellen, Identitäten, Nachweisarten, Abdeckung und Änderungen folgen deterministischen Regeln und exakten URLs.