BGH, Beschluss vom 23. Januar 2024 - X ZB 18/22
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- Gericht
- BGH Karlsruhe
- Ort
- Karlsruhe
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
- Entscheidungsdatum
- 23. Januar 2024
- Dokumenttyp
- Beschluss
- Aktenzeichen
- X ZB 18/22
- ECLI
- Nicht veröffentlicht
- Dokumentnummer
- KORE615672024
- Entscheidungsname
- Nicht veröffentlicht
- Material-Fingerprint
- sha256:793dec04e2ebe3a633961e2bb809d8c98234d257618399ed0e44877f9498d9f6
Jede exakte Textfundstelle
Eine Fundstelle zeigt nur, dass die dokumentierte Suchregel im veröffentlichten Text anschlägt. Lies den amtlichen Kontext, bevor du weitergehende Schlüsse ziehst.
[01]Rn. 15 · randnummer-15 …Beim maschinellen Lernen ziehe der Fachmann auf dem Gebiet der Mustererkennung eine Realisierung durch künstliche neuronale Netze in Betracht.…
[02]Rn. 15 · randnummer-15 …Der Fachmann lese mit, dass das in der Entgegenhaltung beschriebene "Anlernen" sich auf maschinelles Lernen beziehe.…
[03]Rn. 15 · randnummer-15 …Der Einsatz künstlicher neuronaler Netzwerke in der Bildverarbeitung teil- oder vollautonom fahrender Fahrzeuge gehöre schon seit vielen Jahren zum üblichen Vorgehen des Fachmanns wie die deutsche Patentanmeldung 40 01 493 (D3) belege.
[04]Rn. 17 · randnummer-17 …Der Einsatz eines trainierten künstlichen neuronalen Netzwerks könne aus den dargestellten Erwägungen keine erfinderische Tätigkeit begründen.…
[05]Rn. 2 · randnummer-2 …April 2018 eingereicht und betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Trainieren eines künstlichen neuronalen Netzwerks bezüglich des Erkennens des Wunsches einer Person nach Beförderung mit einem Fahrzeug.
Prüf den amtlichen Ausgangstext
Der amtliche Text bleibt maßgeblich. Beobachtungszeiten beschreiben unseren Abruf und nicht den Verlauf des Verfahrens.
- Zuerst beobachtet
- Zuletzt beobachtet
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