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DAUERHAFTES AMTLICHES BELEGDOSSIER
Untersagung der Preiskontrollmechanismen und Vorteilsabschöpfung
Das Bundeskartellamt untersagte Amazon mit Entscheidung vom 4. Februar 2026 (B2-73/20), die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace mit den bisherigen Preiskontrollmechanismen zu beeinflussen, und setzte zunächst einen Teilbetrag von rund 59 Mio. Euro als Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils fest. Die Behörde stützt sich auf § 19a Abs. 2 GWB, § 19 GWB und Artikel 102 AEUV. Die Entscheidung ist nach Angaben der Behörde noch nicht bestandskräftig; Amazon kann innerhalb eines Monats Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
!Eine veröffentlichte Maßnahme belegt amtliches Handeln – nicht automatisch eine Verstoßfeststellung.
- Behörde
- Bundeskartellamt
- Betroffener Akteur
- Amazon
- Technologie / System
- Preiskontrollmechanismen
- Maßnahmentyp
- prohibition and disgorgement
- Verfahrensstand
- veröffentlicht
- Maßnahmendatum
- 04. Februar 2026
- Veröffentlichungsdatum
- 05. Februar 2026
- Wirksamkeitsdatum
- nicht veröffentlicht
- Amtlich genannter Betrag
- 59.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- GWB · Article 102 TFEU
Exakter Technologieausschnitt
“ermittelt Amazon auf der Basis eines Algorithmus”Fundort in der Quelle: Frage „Was ist die „Buy Box“ bzw. ein „Hervorgehobenes Angebot“?“