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Amtliches Instrument · EU
Kodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
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- Veröffentlichter Status
- adequate-voluntary-tool
- Rechtsraum
- EU
- Typ
- code-of-practice
- Veröffentlicht
- 10. Juni 2026
- Quellstand
- 20. Juli 2026
- Anwendbar ab
- 02. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 21. Juli 2026
Freiwilliger Nachweisweg für Kennzeichnungs- und Markierungspflichten nach Artikel 50; die gesetzlichen Pflichten gelten ab 2. August 2026.
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Dieses Dossier dokumentiert amtliche Metadaten und Quellenbeziehungen. Es ist keine Rechtsberatung und kein Wirksamkeits-, Compliance- oder Sanktionsscore.Beleg ≠ Rechtsauslegung · Zuständigkeit ≠ Maßnahme
Belegte Beziehungen
Belegte Beziehungen
Jede Beziehung verweist auf einen konkreten amtlichen Beleg. Ähnliche Namen oder fachliche Nähe erzeugen keine Kante.
Dokumentierte Ereignisse
Ereignisdatum und unsere Beobachtungszeit bleiben getrennt.
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 werden anwendbar
- Finaler Transparenzkodex veröffentlicht
Mandatsbeleg
1 Mandatsbeleg
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