Italienische Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz anpassen, sobald sie KI-Systeme einsetzen. Nach Angaben der Quelle BornCity greift das mit dem Gesetzesdekret D.Lgs. 179/2026 am 23. Oktober 2026 in Kraft getretene Regelwerk, wenn KI-Systeme die Arbeitsorganisation, die Produktionsrhythmen, die Art der Leistungserbringung oder sicherheitsrelevante Entscheidungsprozesse beeinflussen.
Hintergrund
Mit dem Dekret wird nach Darstellung von BornCity der europäische Rechtsrahmen des EU AI Act in Italien operativ umgesetzt. Für die Marktaufsicht ist demnach die Cybersicherheitsbehörde ACN zuständig, die Digitalagentur AgID übernimmt die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen. Bestehende Kompetenzen der Banca d’Italia, der Börsenaufsicht Consob, der Versicherungsaufsicht IVASS und der Datenschutzbehörde Garante privacy bleiben laut Quelle parallel bestehen.
Sieben Pflichten für Arbeitgeber
BornCity nennt sieben zentrale Verpflichtungen: Erstens ein genaues Inventar der eingesetzten Systeme und die Bestimmung der rechtlichen Rolle als Nutzer oder Anbieter gemäß Artikel 25. Zweitens dürfen bei personalbezogenen Entscheidungen rein automatisierte Verfahren nicht eingesetzt werden; es ist eine natürliche Person mit wirksamer Entscheidungsbefugnis erforderlich. Drittens ist das DVR nach Artikel 42 im Hinblick auf den Arbeitsschutz anzupassen. Viertens gilt die Schulungspflicht, die laut Quelle bereits seit dem 2. Februar 2025 nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 besteht. Fünftens ist das interne Organisationsmodell nach Dekret 231 zu aktualisieren, sechstens sind Lieferantenverträge zu überprüfen und siebtens Protokolle rechtskonform zu speichern.
Für Gesundheitsberufe und Führungskräfte sehen die Vorgaben laut Quelle zudem vor, KI-Schulungen in die verpflichtende berufliche Weiterbildung (ECM) zu integrieren; die entsprechenden Regelungen sollen bis April 2027 festgelegt werden.
Sanktionen
Das Regelwerk sieht nach Angaben von BornCity Verwaltungssanktionen von bis zu 35 Millionen Euro vor. Flankierend gilt laut Quelle seit dem 30. September 2026 das Gesetzesdekret D.Lgs. 160/2026, das Artikel 437-bis in das italienische Strafgesetzbuch eingeführt hat; dieser sieht Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor. Zudem regelt Artikel 25-vicies des Dekrets D.Lgs. 231/2001 laut Quelle Geldsanktionen von 600 bis 1.000 Quoten für Fälle nach Artikel 437-bis sowie 200 bis 700 Quoten bei der Verbreitung rechtswidriger KI-Inhalte. Der Gesetzestext wurde laut Quelle im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nummer 234 vom 8. Oktober 2026 veröffentlicht.
Einordnung
Für deutsche Unternehmen mit italienischen Standorten oder Beschäftigten könnte relevant sein, ob ihre KI-Einsätze unter die beschriebenen Kriterien fallen. Offen bleibt laut Quelle, wie künftige behördliche Inspektionen konkret ablaufen: Die Modalitäten sind einem noch zu erlassenden ministeriellen Dekret (DPCM) vorbehalten.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




