NewsKI-RegulierungEU AI ActMedienaufsicht

Wer kontrolliert KI im TV? Deutsche Medienaufsicht rätselt über ihre eigenen Befugnisse

RTL sendete KI-veränderte Inhalte ohne klare Kennzeichnung im linearen Programm. Jetzt zeigt sich: Die Medienanstalten sind sich selbst uneins, ob sie überhaupt zuständig sind – eine Lücke im deutschen KI-Regelwerk.

Medienanstalten uneins über KI-Kontrollbefugnisse

Wer kontrolliert KI im TV? Deutsche Medienaufsicht rätselt über ihre eigenen Befugnisse

Die deutsche Medienaufsicht sitzt in einer unbequemen Position: Sie soll die EU-KI-Verordnung durchsetzen, weiß aber offenbar nicht genau, ob sie das darf. Der Grund ist ein klassisches deutsches Regulierungsproblem – und RTL hat es gerade offengelegt.

Vor zwei Wochen hat RTL fünf besondere Folgen der Richtershow "Ulrich Wetzel – Das Strafgericht" gezeigt, in denen Constantin Entertainment und RTL bestehende Episoden mit KI so verändert hatten, dass völlig neue Geschichten entstanden. Im Abspann bei RTL+ wurde der KI-Einsatz erwähnt – im linearen TV-Programm jedoch nicht. Das verstößt möglicherweise gegen die seit August geltende EU-KI-Verordnung, die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte vorsieht.

Kurz & knapp

  • RTL sendete KI-veränderte Inhalte ohne Kennzeichnung im linearen Programm; nur bei RTL+ im Abspann erwähnt
  • Die EU-KI-Verordnung (seit August 2026) schreibt Kennzeichnung vor, für fiktionale Werke "in geeigneter Weise"
  • Medienanstalten sind sich uneins: Einige (wie die Niedersächsische Landesmedienanstalt) sehen Zuständigkeit, andere nicht
  • Das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz lässt die Frage offen, wer kontrollieren darf

Das Regelwerk hat Lücken

Die EU-KI-Verordnung gilt bereits. Sie verlangt, dass Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden, gekennzeichnet werden – mit Ausnahmen für fiktionale und kreative Programme. Aber auch dort muss die Offenlegung "in geeigneter Weise" erfolgen.

Das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz überträgt die Aufsicht den "nach Landesrecht zuständigen Behörden". Im Medienbereich sind das die Landesmedienanstalten. Doch hier beginnt das Problem: Es ist unklar, ob diese Behörden formaljuristisch bereits zuständig sind für die Überwachung der EU-Kennzeichnungspflichten – oder ob das erst noch geklärt werden muss.

RTL argumentiert mit "geeigneter Weise"

RTL sieht sich im Recht. Der Sender betont, dass der sorgsame Umgang mit den Transparenzpflichten des AI Act "sehr wichtig" sei. Im Journalismus und Informationsbereich gelten die höchsten Anforderungen – aber im fiktionalen und Scripted-Bereich sei die Ausgangslage anders:

"Neue Technologien wurden hier schon immer eingesetzt, ihr Einsatz ist gelernt. In diesem Kontext ist auch zu bewerten, was der AI Act mit einer Kennzeichnung 'in geeigneter Weise' meint."

RTL argumentiert also: Der Hinweis im Abspann bei RTL+ erfüllt die Pflicht. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) sieht das anders und meint, dass eine Kennzeichnung im TV-Programm selbst "folgerichtig" wäre.

Branche und Aufsicht sind im Gespräch – aber zu spät?

RTL teilt mit, man sei "mit Branche und Aufsicht im Austausch, um für dieses neue, weltweit relevante Themenfeld praktikable und einheitliche Lösungen zu finden". Das klingt nach Kooperation – ist aber auch ein Eingeständnis, dass es bislang keine klaren Regeln gibt.

Das Problem: Die EU-Verordnung gilt bereits. Während Sender, Aufsicht und Branche noch diskutieren, bewegen sich Unternehmen im rechtlichen Graubereich. Unklar ist auch, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn die Medienanstalten sich nicht einigen – oder wenn eine Behörde sagt, sie sei nicht zuständig.

Was das für dich bedeutet

Falls du im Medienbereich, in der Produktion oder im Marketing tätig bist: Diese Lücke wird sich schließen – die Frage ist nur, wie scharf. Bis dahin solltest du davon ausgehen, dass KI-Einsatz in Inhalten gekennzeichnet werden muss, auch wenn die genaue Form noch unklar ist. Besser dokumentieren und transparent sein, als später in Erklärungsnot zu geraten. Gleichzeitig zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem: Deutsche Behörden brauchen oft lange, um EU-Regeln umzusetzen – und bis dahin herrscht Unsicherheit.

Quellen

Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.

Teilen
← Alle Beiträge

Alle Analysen basieren auf eigenen Messungen von i6eal oder auf klar gekennzeichneten Quellen. Zahlen sind Momentaufnahmen und können sich ändern; Korrekturen weisen wir transparent aus.