Was sich ändert
Laut einem Bericht von ad-hoc-news.de wird der Stichtag für die Einhaltung der Hochrisiko-Vorgaben nach Anhang III des EU AI Act verschoben. Die Frist wandert vom ursprünglich vorgesehenen 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Die Anpassung erfolgt im Rahmen eines Omnibus-Verfahrens zur Änderung der Umsetzungsfristen des EU-KI-Gesetzes.
Mehr Vorlaufzeit für Organisationen
Der Quelle zufolge erhalten Organisationen durch die spätere Frist mehr Zeit, um Prüfverfahren zu implementieren, Governance-Strukturen aufzubauen und ihre Systeme auf die bevorstehenden Konformitätsanforderungen auszurichten.
Hintergrund
Die Meldung steht im Zusammenhang mit neuen Bewertungsprogrammen der British Standards Institution (BSI), die laut Quelle am 14. Oktober 2026 eingeführt wurden. Laut Quelle zielen diese auf Hochrisiko-Biometrie, Leistungsprüfungen für Sprachmodelle und Risikomanagement auf Produktebene. Eine formelle Benennung als notifizierte Stelle liegt für das Institut im Biometriebereich laut Quelle derzeit noch nicht vor.
Dieselbe Quelle nennt eigene Erhebungen der BSI: Lediglich ein Viertel der Führungskräfte hat demnach ein formales KI-Governance-Programm etabliert, und nur 28 Prozent der befragten Unternehmensleiter kennen die genauen Quellen ihrer Trainingsdaten. Laut Quelle ergab eine Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts FocalData zudem, dass 67 Prozent der Führungskräfte einer unabhängigen externen Validierung mehr Vertrauen entgegenbringen würden.
Einordnung
Für Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen, könnte die spätere Frist die Dringlichkeit der Vorbereitung verringern, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, Einstufungen und Dokumentationspflichten frühzeitig zu klären. Offen bleibt laut den vorliegenden Belegen, wie sich die Verschiebung auf einzelne Anwendungsfälle auswirkt; die Quelle beschreibt nur den allgemeinen Stichtag.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




