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Acht Tage vor dem AI-Act-Stichtag: keine Durchsetzung, keine zitierte Norm, keine verkündete Marktüberwachung

Am 2. August 2026 gelten die Marktüberwachungsregeln für Hochrisiko-KI nach Anhang III. Unsere laufenden Erhebungen zeigen zu diesem Zeitpunkt drei belegte Leerstellen – und wir sagen dazu, was daraus nicht folgt.

0 von 14 Normungsvorhaben im Amtsblatt zitiert (Stand 21.07.2026)

Acht Tage vor dem AI-Act-Stichtag: keine Durchsetzung, keine zitierte Norm, keine verkündete Marktüberwachung

Am 2. August 2026 werden nach unserem Aufsichtsmonitor drei Pflichtenstränge des AI Act anwendbar: die Marktüberwachungsregeln für Hochrisiko-KI nach Anhang III, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die Datenbankpflicht nach Artikel 71. Das ist in acht Tagen.

Wir beobachten die offiziellen Quellen dazu seit dem 12. Juli 2024 fortlaufend. Was unsere Erhebungen an diesem Stichtag zeigen, sind drei Leerstellen. Keine davon ist eine Meinung – jede ist eine Zählung über einen benannten Beobachtungsbestand, mit Datenstand und Quelle. Und keine davon bedeutet, was sie auf den ersten Blick zu bedeuten scheint. Den Teil sagen wir mit.

1. Keine einzige Durchsetzungsmaßnahme auf Basis des AI Act

Unser KI-Durchsetzungsmonitor führt zum Datenstand 23. Juli 2026 elf offiziell veröffentlichte Durchsetzungsmaßnahmen mit KI-Bezug: fünf aus Deutschland, sechs auf EU-Ebene, verteilt auf acht Behörden und fünf Rechtsordnungen. Sechs sind abgeschlossen, drei offen, zwei in Rechtsmittelverfahren. Für sechs ist ein Bußgeld beziffert.

Die Rechtsgrundlage ist in keinem dieser elf Fälle der AI Act. Sieben stützen sich auf die DSGVO, einer auf DSGVO plus deutsches Datenschutzrecht, zwei auf den Digital Services Act, einer auf das GWB. Der gezählte Wert für Maßnahmen nach dem AI Act ist null.

Das ist erwartbar – die Sanktionsvorschriften und die Aufsichtsstruktur greifen gestaffelt. Bemerkenswert ist es trotzdem: Was heute gegen KI-Systeme durchgesetzt wird, wird mit Datenschutz- und Plattformrecht durchgesetzt, nicht mit dem Gesetz, das nach dem KI-System benannt ist.

2. Keine harmonisierte Norm im Amtsblatt zitiert

Der KI-Normungsmonitor verfolgt zum Datenstand 21. Juli 2026 vierzehn Normungsvorhaben von CEN-CENELEC, die die europäische Normungsanfrage zum AI Act beantworten, gegen zehn abgeleitete Anforderungen. Sechs sind im Entwurf, drei in der Umfrage, vier in der Schlussabstimmung, eines ist angenommen: EN 18286:2026.

Veröffentlicht: null. Im Amtsblatt der EU zitiert: null.

Diese zweite Zahl ist die, auf die es ankommt. Erst die Fundstelle im Amtsblatt löst die Konformitätsvermutung aus – also die Möglichkeit, sich zum Nachweis der Anforderungen auf eine harmonisierte Norm zu berufen. Für keines der vierzehn beobachteten Vorhaben ist bei uns eine solche Fundstelle erfasst, auch nicht für das bereits angenommene EN 18286:2026.

3. Die deutsche Marktüberwachungsbehörde steht in einem nicht verkündeten Gesetz

Der KI-Aufsichtsmonitor führt die Bundesnetzagentur zum Datenstand 21. Juli 2026 im Status vorgesehen. Vorgesehen ist sie durch das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, das das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossen und der Bundestag am 11. Juni 2026 angenommen hat.

Der Verfahrensstand, den wir dazu erfassen, ist vom Parlament angenommen, nicht verkündet. Die Verkündung beobachten wir getrennt, weil sie ein eigener amtlicher Vorgang ist und nicht aus der Zustimmung des Bundestags folgt.

Auf EU-Ebene steht das Netz der nationalen Marktüberwachungsbehörden bei uns im Status in Benennung.

Was daraus nicht folgt

Diese Abgrenzung ist kein Kleingedrucktes, sondern die Bedingung dafür, dass du die Zahlen oben überhaupt verwenden kannst.

  • Null Maßnahmen heißt nicht null Verfahren. Wir zählen offiziell veröffentlichte Maßnahmen in einem begrenzten, benannten Quellenbestand. Ein laufendes, nicht veröffentlichtes Verfahren ist darin unsichtbar. Abwesenheit in unserem Beobachtungsbestand ist kein Beleg für Nichtexistenz.
  • Keine erfasste Fundstelle heißt nicht keine Fundstelle. Wir erfassen die Vorhaben, die die Normungsanfrage beantworten. Erscheint eine Fundstelle im Amtsblatt, ohne dass unsere Quelle sie ausweist, fehlt sie bei uns – bis wir sie beobachten.
  • Wir bewerten niemanden. Auf diesen Seiten gibt es keine Compliance-Bewertung, kein Reifegrad-Ranking und keine Wirksamkeitsnote für eine Behörde, ein Bundesland oder einen Anbieter. Aus keiner der drei Zählungen folgt eine Aussage darüber, ob eine Stelle ihre Pflichten erfüllt.
  • Das ist keine Rechtsberatung. Ob dich der 2. August 2026 trifft und was daraus für dich folgt, hängt an deinem konkreten System und deiner Rolle. Dafür brauchst du Rechtsrat, keine Datenbank.

So kannst du das nachprüfen

Jede Zahl oben steht mit ihrem Datenstand in einem maschinenlesbaren Datensatz, und jeder Datensatz nennt seine amtliche Quelle:

Der maßgebliche aktuelle Wert steht immer in diesen Dateien, nicht in diesem Text. Zitierweise und Nutzungsbedingungen: Offene Daten.

Quellen

Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.

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