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Datenberichterstattung Umgebungslärmrichtlinie

UBA ist für Datenberichterstattung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie an KOM & EEA zuständig. Anforderungen ändern sich alle fünf Jahre. Automatische Anpassung der Transformationsmodelle soll die Datenqualität erhöhen und den Anpassungsaufwand verringern.

Quellstand geprüft 18. Juli 2026, 22:41MaKI-Originalquelle ↗Datenschema ki-verwaltungsradar.internal.v1
MaKI-KennungBD20247196446BehördeUmweltbundesamtStatusIdee & BedarfOriginalprofil öffnen ↗
Quellenbasiertes Dossier

Datenberichterstattung Umgebungslärmrichtlinie

UBA ist für Datenberichterstattung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie an KOM & EEA zuständig. Anforderungen ändern sich alle fünf Jahre. Automatische Anpassung der Transformationsmodelle soll die Datenqualität erhöhen und den Anpassungsaufwand verringern.

Idee & Bedarf
Behörde
Umweltbundesamt
Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Risikoeinordnung
Nicht VeröFfentlichtSelbstauskunft im MaKI-Profil, keine i6eal-Bewertung
KI-Methode
Nicht veröffentlicht
Einsatzbereich
Energie und Umwelt · Forschung
Governance-Matrix

Veröffentlicht, geplant oder offen

Die Matrix trennt veröffentlichte Angaben, geplante Prüfungen, nicht erforderliche Angaben und unbekannte Felder. Es gibt bewusst keinen Gesamtscore.

RisikoeinordnungNicht veröffentlicht
GrundrechtebetrachtungNicht veröffentlicht
DatenschutzangabeNicht veröffentlicht
AuftragnehmernutzungNicht veröffentlicht
EingriffsmöglichkeitenNicht veröffentlicht
ProjektlinkNicht veröffentlicht
Zeitachse

Projekt- und Veröffentlichungsdaten

  1. Projektstart
  2. Erstmals veröffentlicht
  3. Zuletzt veröffentlicht
MaKI-KennungBD20247196446
Aussagebasisveröffentlichtes Behördenprofil
Quellstand06. Nov. 2025, 15:26