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DAUERHAFTES AMTLICHES BELEGDOSSIER

DEDirective (EU) 2016/680 · deutsches Datenschutzrechtveröffentlicht

Hinweis gegen künftige biometrische Fernidentifizierung

Der Berliner Tätigkeitsbericht beschreibt den Einsatz eines Gesichtserkennungssystems durch die Staatsanwaltschaft Berlin und den Hinweis der Aufsicht, dass entsprechende weitere Anträge aus ihrer Sicht gegen Datenschutzrecht verstoßen würden. Maßgeblich ist der Rechtsrahmen für die Strafverfolgung nach der JI-Richtlinie, nicht die DSGVO. Das ist weder ein Bußgeld noch eine gerichtliche Feststellung.

!Eine veröffentlichte Maßnahme belegt amtliches Handeln – nicht automatisch eine Verstoßfeststellung.
Behörde
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betroffener Akteur
Staatsanwaltschaft Berlin
Technologie / System
Gesichtserkennungssystem
Maßnahmentyp
Amtlicher Hinweis
Verfahrensstand
veröffentlicht
Maßnahmendatum
im Jahr 2024
Veröffentlichungsdatum
26. Mai 2025
Wirksamkeitsdatum
nicht veröffentlicht
Amtlich genannter Betrag
nicht veröffentlicht
Rechtsgrundlage
Directive (EU) 2016/680 · deutsches Datenschutzrecht

Exakter Technologieausschnitt

“biometrische Fernidentifizierung”

Fundort in der Quelle: Jahresbericht 2024, biometrische Fernidentifizierung

Amtliche Primärbelege

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