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DAUERHAFTES AMTLICHES BELEGDOSSIER
Hinweis gegen künftige biometrische Fernidentifizierung
Der Berliner Tätigkeitsbericht beschreibt den Einsatz eines Gesichtserkennungssystems durch die Staatsanwaltschaft Berlin und den Hinweis der Aufsicht, dass entsprechende weitere Anträge aus ihrer Sicht gegen Datenschutzrecht verstoßen würden. Maßgeblich ist der Rechtsrahmen für die Strafverfolgung nach der JI-Richtlinie, nicht die DSGVO. Das ist weder ein Bußgeld noch eine gerichtliche Feststellung.
!Eine veröffentlichte Maßnahme belegt amtliches Handeln – nicht automatisch eine Verstoßfeststellung.
- Behörde
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betroffener Akteur
- Staatsanwaltschaft Berlin
- Technologie / System
- Gesichtserkennungssystem
- Maßnahmentyp
- Amtlicher Hinweis
- Verfahrensstand
- veröffentlicht
- Maßnahmendatum
- im Jahr 2024
- Veröffentlichungsdatum
- 26. Mai 2025
- Wirksamkeitsdatum
- nicht veröffentlicht
- Amtlich genannter Betrag
- nicht veröffentlicht
- Rechtsgrundlage
- Directive (EU) 2016/680 · deutsches Datenschutzrecht
Exakter Technologieausschnitt
“biometrische Fernidentifizierung”Fundort in der Quelle: Jahresbericht 2024, biometrische Fernidentifizierung