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US-Justizministerium stellt sich hinter OpenAI: Fair Use für KI-Training

In der Klage der New York Times gegen OpenAI argumentiert das US-Justizministerium, dass das Training von KI-Modellen auf urheberrechtlich geschütztem Material unter Fair Use fällt. Ein klares Signal der Trump-Administration – und ein Widerspruch zur eigenen Copyright Office.

US-Justizministerium argumentiert: KI-Training auf urheberrechtlich geschütztem Material ist Fair Use

US-Justizministerium stellt sich hinter OpenAI: Fair Use für KI-Training

Das US-Justizministerium hat sich in der Sammelklage der New York Times gegen OpenAI und Microsoft klar auf die Seite der KI-Unternehmen gestellt. In einer Gerichtseinreichung argumentiert die DOJ, dass das Training großer Sprachmodelle (LLMs) auf urheberrechtlich geschütztem Text keine Urheberrechtsverletzung darstellt – weil zwischen dem Kopieren zum Trainieren und dem Output des Modells eine rechtliche Unterscheidung besteht.

Die New York Times hatte OpenAI und Microsoft im späten 2023 verklagt und behauptet, dass Millionen von NYT-Artikeln ohne Genehmigung zum Trainieren von Modellen wie GPT-4 verwendet wurden. Die Zeitung forderte Schadensersatz in Milliardenhöhe und die Vernichtung der trainierten Modelle. Der Fall gilt als Testfall dafür, wie Gerichte künftig mit Urheberrecht und KI-Training umgehen werden.

Kurz & knapp

  • DOJ-Position: Training auf urheberrechtlich geschütztem Material ist Fair Use, weil der Output "oft oder immer" keine substanzielle Ähnlichkeit mit den Originalen aufweist
  • Kernargument: Während des Trainings werden ganze Werke kopiert, aber nie öffentlich gemacht – das unterscheidet sich fundamental vom Endprodukt
  • Skalierungsproblem ignoriert: Die DOJ vergleicht KI-Training mit einem Teenager, der Hemingway abschreibt, um zu lernen – übersieht aber die kommerzielle Massenproduktion
  • Widerspruch zur eigenen Regierung: Das US Copyright Office hatte kurz zuvor in einem Bericht argumentiert, dass KI-Training in dieser Skala und Geschwindigkeit Fair Use übersteigt

Das Argument der Justiz: Lernen vs. Veröffentlichung

Die DOJ nutzt eine interessante Analogie: Joan Didion habe als Teenager Hemingway-Geschichten abgeschrieben, um seine Satzstruktur zu verstehen. Nach dieser Logik hätte sie später, wenn sie eigene Werke veröffentlichte, Haftung riskiert – was absurd wäre. Die Justiz argumentiert, dass man nicht bezahlen sollte, wenn man später auf ein Buch zurückgreift, um etwas Neues zu schreiben.

Die zentrale These: Es gibt einen Unterschied zwischen dem internen Trainingsprozess (wo Kopien entstehen, aber nicht veröffentlicht werden) und dem, was das Modell später produziert. Eine pauschale Schadensersatztheorie, die beides gleichsetzt, sei rechtlich falsch.

Das Copyright Office sieht es anders

Das US Copyright Office hatte in einem Bericht genau das Gegenteil argumentiert. Die Behörde betonte, dass KI mit perfekten Kopien arbeitet und Inhalte in einer Geschwindigkeit und Skala generiert, die menschliche Kreativität weit übersteigt. Kommerzielle Anwendungen, die mit Originalwerken in bestehenden Märkten konkurrieren, überschreiten das Fair-Use-Privileg.

Besonders pikant: Laut Quelle wurde der Direktor des Copyright Office von der Trump-Administration kurz nach Veröffentlichung des Berichts entlassen. Die DOJ-Einreichung signalisiert nun einen klaren pro-KI-Kurs der neuen Administration.

Was das für deutsche Unternehmen bedeutet

Diese Entwicklung hat Strahlkraft über die USA hinaus. Wenn US-Gerichte Fair Use für KI-Training bestätigen, wird das Druck auf europäische Regulierung aufbauen – auch wenn der EU AI Act und das Urheberrecht hier anders strukturiert sind. Deutsche KI-Unternehmen und Anwender sollten beobachten, wie dieser Fall ausgeht. Gleichzeitig bleibt offen: Wie wird die EU ihre eigene Position zum KI-Training auf geschütztem Material definieren? Die Frage ist nicht nur juristisch, sondern auch wettbewerbspolitisch relevant.

Quellen

Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.

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