Was passiert ist
Das Landgericht Aachen hat Google im Eilverfahren untersagt, bestimmte falsche Aussagen über einen Aachener Mediziner weiter zu verbreiten. Der Beschluss datiert vom 24. September 2026 und ist nicht rechtskräftig; Google kann Widerspruch einlegen, wie The Decoder berichtet.
Der Arzt war von 2010 bis Ende Juni 2026 Chefarzt und Professor für Neuroradiologie. Laut The Decoder erklärte Googles KI-Modus sein Ausscheiden mit einer angeblichen sexuellen Nötigung seiner Sekretärin. Bei weiteren Suchen mit Begriffen wie »Freistellung«, »Kündigung« und »Gerichtsverfahren« lieferte das System ausführliche Falschdarstellungen, inklusive eines erfundenen juristischen Nachspiels. Die Vorwürfe betrafen den Arzt nach den Feststellungen des Gerichts nicht; die KI habe Vorgänge um einen anderen ehemaligen Universitätsprofessor auf ihn übertragen.
Google ignorierte die Beschwerde
Laut The Decoder hatte der Arzt Ende August per E-Mail die Entfernung der Inhalte verlangt. Google kündigte Mitte September an, nichts zu unternehmen; ein am selben Tag gesendetes förmliches Anwaltsschreiben blieb ebenfalls ohne Wirkung. Google bestätigte den Eingang, nach Angaben des Gerichts waren die falschen Texte aber weiterhin online.
Das Gericht untersagte die Verbreitung von drei beanstandeten Textvarianten. Es handelte ohne vorherige Anhörung von Google, weil die Behauptungen den beruflichen Ruf des Arztes schwer schädigen könnten. Bei Verstößen drohen laut Beschluss Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Verstoß.
Anschluss an das Münchner Urteil
Das Aachener Gericht stützt sich ausdrücklich auf ein Urteil des Landgerichts München I vom Ende Mai. Dieses hatte Google für KI-generierte Suchübersichten direkt verantwortlich gemacht, nachdem die KI zwei Münchner Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht hatte. Laut The Decoder hat Google gegen das Münchner Urteil zwar Berufung angekündigt, das Verfahren endete dann aber mit einem Vergleich. Ob Geld floss und warum der Vergleich geschlossen wurde, ist nicht bekannt.
Die Aachener Richter zitieren die Münchner Begründung wörtlich: Googles KI erzeuge »eigenständige, neue und inhaltliche Aussagen auf Grundlage einer Bewertung und Kombination von Inhalten verschiedener Webseiten Dritter«. Nach dieser Lesart wäre Google nicht bloß Vermittler fremder Inhalte, sondern selbst Urheber der Aussage.
Einordnung
Sollte sich diese Linie durchsetzen, würde die Haftung für KI-Antworten nicht auf einzelne Falschbehauptungen beschränkt bleiben. Dass der Eilbeschluss nicht rechtskräftig ist und das Münchner Urteil nie von einer höheren Instanz bestätigt wurde, bleibt wesentlich: Eine verbindliche Klärung fehlt bislang. Für Unternehmen, die KI-Suchfunktionen einsetzen oder von ihnen erfasst werden, ist offen, wie weit die Verantwortung reicht, wenn KI-Systeme aus fremden Quellen eigene Aussagen generieren.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




