Fünf der weltweit größten Buchverlage haben Meta Platforms und CEO Mark Zuckerberg verklagt. Sie werfen dem Konzern vor, Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher und wissenschaftlicher Artikel ohne Erlaubnis zum Trainieren der Llama-KI-Modelle verwendet zu haben. Die Klage wurde am 5. Mai beim US-Bezirksgericht für den Southern District of New York eingereicht – es ist eine von vielen ähnlichen Verfahren, die derzeit gegen KI-Entwickler laufen.
Kurz & knapp
- Kläger: Elsevier, Cengage Learning, Hachette Book Group, Macmillan Publishers, McGraw Hill sowie Autor Scott Turow und seine Firma S.C.R.I.B.E. Inc
- Vorwurf: Meta beschaffte urheberrechtliche Inhalte aus Piratenbibliotheken und illegalen Quellen (einschließlich Torrent-Downloads) und nutzte sie für Llama-Training
- Gefordert: Schadensersatz, einstweilige Verfügung und Vernichtung der unrechtmäßig kopierten Werke
- Status: Geplante Sammelklage, noch nicht vom Gericht zertifiziert
Das Kernproblem: Fair Use oder Raub?
Die Verlage argumentieren, dass Meta nicht nur ohne Lizenz handelte, sondern gezielt Urheberrechtsverwaltungsinformationen entfernte oder ignorierte und sich damit bewusst der Rechtsverletzung schuldig machte. Zuckerberg wird persönlich genannt – die Kläger behaupten, er habe die Entscheidungen zur Beschaffung und Nutzung der Trainingsdaten gekannt und autorisiert.
Meta hingegen verteidigt sich mit dem US-amerikanischen Fair-Use-Konzept: Das Unternehmen argumentiert, dass die Nutzung urheberrechtlicher Materialien zum KI-Training unter bestimmten Bedingungen legal sein könne. Das Unternehmen kündigte an, die Klage "energisch" zu bekämpfen und verweist auf frühere Gerichtsentscheidungen, die einige Formen des KI-Trainings als "transformative Nutzung" einstuften.
Trainingsmengen wachsen rasant
Die Auseinandersetzung findet vor dem Hintergrund explodierender Datenmengen statt. Meta gab an, dass Llama 3.1 mit über 15 Billionen Tokens trainiert wurde. Das Modell Llama 4 (April 2025) nutzte bis zu 40 Billionen Tokens. Zum Vergleich: Der chinesische Anbieter DeepSeek trainierte DeepSeek-V2 mit 8,1 Billionen Tokens, später DeepSeek-V3 mit 14,8 Billionen.
| Modell | Tokens | Anbieter |
|---|---|---|
| Llama 3.1 | >15 Billionen | Meta |
| Llama 4 | bis 40 Billionen | Meta |
| DeepSeek-V3 | 14,8 Billionen | DeepSeek |
Ein Präzedenzfall mit Strahlkraft
Das Verfahren ist eines von vielen: Autoren, Verlage, Nachrichtenorganisationen und Künstler verklagen KI-Unternehmen weltweit. Die zentrale Frage lautet überall gleich: Ist das Kopieren von Werken zum Modelltraining Fair Use – und gilt das auch, wenn die Materialien aus illegalen Quellen stammen?
Die Antwort wird nicht nur in New York entschieden. Sie könnte auch europäische Verfahren beeinflussen, wo das Urheberrecht anders strukturiert ist und der EU AI Act zusätzliche Anforderungen schafft.
Was das für deutsche Unternehmen bedeutet
Deutsche KI-Entwickler und Verlage sollten diese Klage genau beobachten. Sie zeigt, dass die Frage der Trainingsdaten-Rechtmäßigkeit nicht abstrakt bleibt – sie wird vor Gericht entschieden und kann zu erheblichen Schadensersatzzahlungen führen. Wer in Deutschland oder Europa KI-Modelle trainiert, sollte dokumentieren können, woher die Daten stammen und ob Lizenzen vorliegen. Die Verteidigung "das war transformative Nutzung" könnte teuer werden, wenn die Gerichte anders entscheiden.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




