Laut dem Portal BornCity haben französische Regulierungsbehörden erste Compliance-Prüfungen gestartet. Sie richten sich unter anderem an professionelle Anwender, die synthetische Medien und Deepfakes mit sichtbaren Kennzeichnungen sowie maschinenlesbaren Markern versehen müssen. Die Prüfungen erfolgen im Rahmen einer Ausweitung nationaler Kontrollen.
Transparenzpflichten nach Artikel 50
Im Mittelpunkt steht laut BornCity die Anwendung zentraler Transparenzvorgaben: eindeutige Kennzeichnung von Chatbots, Wasserzeichen bei generativen Medien und Offenlegungspflichten für Deepfakes. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act gelten demnach seit dem 2. August 2026. Bei schweren Verstößen drohen Anbietern empfindliche Sanktionen. Begleitende Leitlinien der Regulierer sehen vor, dass Nutzer klar informiert werden müssen, wenn sie mit automatisierten Systemen interagieren oder synthetische Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse rezipieren.
Verjährungsfrist auf EU-Ebene
Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 12. Oktober 2026 den Entwurf einer Durchführungsverordnung (Ares(2026)9589403) vorgelegt. Danach soll das Europäische AI Office eine Verjährungsfrist von maximal zehn Jahren erhalten, um schwerwiegende Verstöße bei General-Purpose-KI-Modellen wie ChatGPT und Gemini zu verfolgen. Zudem soll die Behörde umfassenden Zugang zu internen Dokumenten erhalten, wobei der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben muss. Zu dem Entwurf läuft eine öffentliche Konsultation bis zum 9. November 2026. Laut Quelle gaben große Modellanbieter wie OpenAI und Google DeepMind zu den geplanten Fristen keine Stellungnahme ab.
Hochrisiko-Zeitplan und Normen
Nach der Quelle bleibt der Zeitplan für Hochrisiko-Systeme in Bewegung. Die weitergehenden Pflichten wurden über den digitalen Omnibus verschoben: auf den 2. Dezember 2027 für Systeme nach Annex III und auf den 2. August 2028 für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Annex I. Die erste harmonisierte Norm EN 18286 wurde laut BornCity am 14. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht; sie deckt jedoch nur die Konformitätsvermutung für Artikel 17 zu Qualitätsmanagementsystemen ab, nicht Cybersicherheit, Risikomanagement oder menschliche Aufsicht.
Einordnung
Für Unternehmen, die synthetische Medien oder Chatbots in Europa einsetzen, könnte die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 kurzfristig relevant werden, wenn nationale Behörden ihre Prüfungen ausweiten. Laut Quelle ist außerdem noch nicht entschieden, ob die geplante Verjährungsregel und die Konsultation zu Vorfallmeldungen bis 7. November 2026 die Rechtslage noch verändern werden.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




