Korrektur vom 25. August 2026. Dieser Beitrag enthielt vier sachliche Fehler, die wir korrigiert haben. Er nannte für Verstöße gegen die Transparenzpflichten einen Bußgeldrahmen von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Richtig sind nach Art. 99 Abs. 4 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent; die höhere Stufe gilt nur für verbotene Praktiken nach Art. 5. Er berief sich auf ein „Betriebssicherheitsgesetz", das es nicht gibt. Er nannte den 1. Juli als Beginn der KI-Kompetenz-Pflicht, die tatsächlich seit dem 2. Februar 2025 gilt. Und er führte die Transparenzpflichten auf ein Omnibus-Paket zurück, obwohl sie aus der KI-Verordnung selbst stammen.
Die EU verschärft ihre KI-Regulierung deutlich: Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat diesen Termin ausdrücklich nicht verschoben. Das trifft dich als Unternehmer direkt – egal ob du ein Chatbot betreibst, KI-generierte Inhalte veröffentlichst oder mit Deepfakes arbeitest. Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig davon, wie dein KI-System klassifiziert ist. Das bedeutet: Auch niedrig-risiko Anwendungen müssen transparent machen, dass sie KI-generiert sind.
Besonders streng werden die Regeln bei sensiblen Anwendungen. Deepfakes, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung müssen ab August eindeutig gekennzeichnet sein. Noch härter wird es ab dem 2. Dezember 2026: Dann werden Nudification-Tools und intime Deepfakes ohne explizite Einwilligung der betroffenen Person komplett verboten. Auch bestehende KI-Systeme müssen bis dahin die neuen Transparenzvorgaben erfüllen – es gibt keine Bestandsschutz-Regelung.
Die Strafen sind erheblich. Wer die Transparenzpflichten ab August nicht umsetzt, riskiert nach Art. 99 Abs. 4 Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die höhere Stufe von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent greift nur bei den verbotenen Praktiken nach Art. 5. Doch damit nicht genug: Deutsche Gerichte haben bereits die Haftung von Plattformbetreibern für KI-Fehler bestätigt. Das Landgericht München I entschied im Mai, dass Betreiber für KI-generierte Übersichten haften. Das Oberlandesgericht Hamm rechnete im Mai Chatbot-Fehler direkt dem Betreiber zu. Das bedeutet für dich: Du kannst nicht einfach sagen, "die KI hat das gemacht".
Wer im Unternehmen dafür geradesteht
Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung, aber sie folgt nicht aus einem KI-Sondergesetz. Sie ergibt sich aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG, bei Aktiengesellschaften aus § 91 AktG, und für Cybersicherheit aus NIS2 und dem BSIG. Parallel dazu gilt die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 der KI-Verordnung schon seit dem 2. Februar 2025: Wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, sie auch verstehen.
Deutschland rüstet sich derweil auf. Am 2. Juli hat eine neue KI-Taskforce ihre Arbeit aufgenommen – mit geplanter Kooperation zum britischen KI-Sicherheitsinstitut. Andere EU-Länder ziehen nach: Irland plant ein unabhängiges "AI Office of Ireland" mit regulatorischen Sandboxes für Start-ups. Spanien teilt die Aufsicht auf mehrere Behörden auf. Das bedeutet: Die Kontrolle wird fragmentiert, aber intensiv.
Hochrisiko-Systeme bekommen Aufschub – aber nicht viel
Es gibt auch gute Nachrichten, allerdings begrenzt. Eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III bekommen bis zum 2. Dezember 2027 Zeit zur Umsetzung. Hersteller von KI-Sicherheitskomponenten sogar bis August 2028. Aber dieser Aufschub entlastet dich nur bedingt: Die Transparenzpflichten ab August gelten parallel zu anderen Digitalgesetzen wie der NIS2-Richtlinie. Du musst also ohnehin deine Compliance-Infrastruktur aufbauen.
Die EU-Kommission hat bereits einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung veröffentlicht. Das ist deine Orientierung. Für deutsche Unternehmen heißt das konkret: Jetzt ist der Moment, um deine KI-Systeme zu audieren, Kennzeichnungsprozesse zu etablieren und dein Management-Team auf die persönliche Haftung hinzuweisen. Die EU AI Act Fristen sind eng getaktet – Verzögerungen werden teuer.
Quellen
Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.




