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EU AI Act: KI-Protokolle sollen sechs Monate gespeichert werden statt 30 Tage

Laut BornCity müssen Organisationen bei den meisten Hochrisikosystemen Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren, während externe Anbieter sie oft schon nach 30 Tagen löschen.

6 Monate Protokollaufbewahrung

EU AI Act: KI-Protokolle sollen sechs Monate gespeichert werden statt 30 Tage

Die Pflicht zur Protokollaufbewahrung betrifft laut BornCity vor allem Hochrisikosysteme. Nach Artikel 12 des EU AI Act sind bei den meisten dieser Systeme Protokolle mindestens sechs Monate aufzubewahren.

Hintergrund

BornCity weist darauf hin, dass standardmäßige Protokolle externer Anbieter häufig bereits nach 30 Tagen gelöscht werden. Organisationen müssen deshalb ihre eigenen Prozesse und Speicherfristen anpassen, damit die Aufbewahrungspflicht erfüllt werden kann.

Im selben Beitrag werden weitere Fristen genannt: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten laut BornCity seit dem 2. August 2026. Die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte endet am 2. Dezember 2026. Für Hochrisikosysteme nach Anhang III wurde die Frist laut Bericht auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für Anhang I auf den 2. August 2028.

Einordnung

Wer KI-Systeme einsetzt, die unter die Hochrisiko-Regeln fallen, könnte prüfen, ob die Protokolle des Anbieters für sechs Monate ausreichen. Falls nicht, wäre eine eigene Speicherung nötig. Welche Systeme konkret betroffen sind, lässt sich anhand der Quelle nicht abschließend beurteilen.

Quellen

Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.

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