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BGH verhandelt Urheberrecht beim KI-Training – Grundsatzentscheidung zu Laion-Datensätzen

Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag, ob Laion urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Genehmigung für KI-Training nutzen darf. Die Entscheidung könnte die gesamte deutsche und europäische KI-Entwicklung prägen.

5,85 Milliarden Text-Bild-Paare im Datensatz

BGH verhandelt Urheberrecht beim KI-Training – Grundsatzentscheidung zu Laion-Datensätzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag mit einer Frage, die die KI-Branche seit Jahren spaltet: Darf man urheberrechtlich geschützte Werke zum Training von KI-Modellen nutzen, ohne die Urheber zu fragen? Im Kern verhandelt das höchste deutsche Zivilgericht einen Rechtsstreit zwischen einem Berufsfotografen und der Organisation Laion – und die Antwort könnte weitreichende Folgen für Innovationen in Deutschland und Europa haben.

Kurz & knapp

  • Kläger: Ein Berufsfotograf verklagt Laion, einen Anbieter von Trainingsdatensätzen für KI-Bildgeneratoren
  • Umfang: Der betreffende Datensatz umfasst 5,85 Milliarden Text-Bild-Paare und wird weltweit für KI-Training genutzt
  • Bisherige Instanzen: Vorgerichte wiesen die Klage ab und bestätigten damit, dass solche Datenerfassungen unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig sein können
  • Zentrale Frage: Gilt die Ausnahmeregelung "Text and Data Mining" auch für kommerzielle KI-Entwicklung ohne explizite Zustimmung der Urheber?

Der Streitpunkt: Automatische Datenerfassung vs. Urheberrechte

Laion stellt massive Datensätze bereit, die weltweit als Grundlage für bildgenerierende KI-Modelle dienen. Der Kläger wirft der Organisation vor, seine Fotografien ohne Genehmigung erfasst, gespeichert und in diesem Datensatz verbreitet zu haben – eine klare Urheberrechtsverletzung aus seiner Sicht. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob die automatisierte Erfassung und Speicherung von Bilddaten aus dem Internet durch geltende Ausnahmeregelungen gedeckt ist.

In der Branche wird intensiv diskutiert, inwieweit das sogenannte Text and Data Mining – eine Ausnahmeregelung im EU-Urheberrecht – auch für die Entwicklung kommerzieller oder forschungsnaher KI-Anwendungen zulässig ist, wenn die betroffenen Urheber der Nutzung ihrer Werke nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Was auf dem Spiel steht

Die BGH-Entscheidung wird von Experten und Branchenvertretern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Viele Unternehmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind auf den Zugriff auf umfangreiche, öffentlich zugängliche Datenmengen angewiesen, um ihre Algorithmen zu schulen. Eine Einschränkung dieser Praxis durch das Gericht könnte weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Trainingsdaten und damit für die Innovationsgeschwindigkeit in diesem Sektor haben.

Gleichzeitig fordern Verbände und Urhebervertreter seit geraumer Zeit klare gesetzliche Grenzen und Vergütungsmodelle. Sie argumentieren, dass Künstler und Fotografen ein Recht auf Kompensation haben, wenn ihre Werke kommerziell zur KI-Schulung genutzt werden.

Timing: EU AI Act schärft den Druck

Die Verhandlung findet in einem kritischen Moment statt. Die EU-KI-Verordnung gilt bereits unmittelbar seit August 2024 und stellt Unternehmen vor neue Anforderungen zur Dokumentation und Rechtssicherheit ihrer Trainingsdaten. Eine BGH-Entscheidung gegen Laion könnte diese Anforderungen noch verschärfen und Entwickler zwingen, ihre Datenquellen grundlegend zu überdenken.

Was das für dich bedeutet

Falls der BGH Laion zur Verantwortung zieht, müssen deutsche und europäische KI-Unternehmen ihre Trainingspraxis überdenken – möglicherweise mit expliziten Lizenzen oder Opt-out-Systemen für Urheber. Das könnte Entwicklung verlangsamen, aber auch zu faireren Modellen führen. Für Fotografen und Künstler könnte es bedeuten, dass ihre Rechte stärker geschützt werden. Die Entscheidung wird zeigen, ob Europa den Weg der Urheberrechtsschutz-first- oder der Innovation-first-Strategie geht.

Quellen

Redaktionell verantwortet von Ideal Syka. Quellen und Arbeitsweise: Redaktion & Methode. Hinweise und Korrekturen: ai@i6eal.de.

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