Im Detail
- Brief an EU‑Technologiekommissarin Henna Virkkunen, von Reuters eingesehen.
- Mitglieder der Handelsvereinigung: Amazon, H&M, Inditex, Ikea; Zalando berichtet 90 % KI‑generierten Marketing‑Content.
- Begründung: Produktbilder (z. B. ein KI‑generiertes Wohnzimmer mit Sofa) seien keine „Deepfakes“ im kriminellen Sinne und sollten nicht gekennzeichnet werden.
- AI‑Act tritt am 2. August in Kraft; verlangt Kennzeichnung von KI‑generiertem oder KI‑verändertem Content, der als „Deepfake“ gilt.
Warum es zählt
Die Forderung trifft eine zentrale Umsetzungslücke: Wenn alltägliche Werbebilder als Deepfakes gelten, würden die Kennzeichnungspflichten sehr breit und könnten die Wirkung der Transparenzregeln verwässern; das beeinflusst Marketing‑Kosten, Compliance‑Risiken und Plattformprozesse.
Für dich Beurteile deine Werbematerialien: identifiziere, welche Bild‑ oder Textinhalte KI‑generiert sind, dokumentiere Prozesse zur Erstellung und bereite dich auf mögliche Kennzeichnungspflichten vor; prüfe Verträge mit Plattformen/Paid‑Ads auf Compliance‑Klauseln.