[{"data":1,"prerenderedAt":30},["ShallowReactive",2],{"nr-de-german-media-regulator-ki-authority-unclear":3},{"slug":4,"title":5,"dek":6,"date":7,"time":8,"publishedAt":9,"updated":10,"updatedAt":10,"dateFmt":11,"updatedFmt":10,"kind":12,"tier":13,"author":14,"authorName":15,"topics":16,"tracker":22,"trackerLabel":23,"headlineStat":24,"image":25,"ogImage":26,"imageAlt":5,"csv":10,"minutes":27,"words":28,"html":29},"german-media-regulator-ki-authority-unclear","Wer kontrolliert KI im TV? Deutsche Medienaufsicht rätselt über ihre eigenen Befugnisse","RTL sendete KI-veränderte Inhalte ohne klare Kennzeichnung im linearen Programm. Jetzt zeigt sich: Die Medienanstalten sind sich selbst uneins, ob sie überhaupt zuständig sind – eine Lücke im deutschen KI-Regelwerk.","2026-09-21","10:12","2026-09-21T10:12:00+02:00","","21. September 2026","news","standard","ideal-syka","Ideal Syka",[17,18,19,20,21],"KI-Regulierung","EU AI Act","Medienaufsicht","Compliance","Transparenzpflichten","\u002Feu-ai-act-fahrplan","EU AI Act Fahrplan","Medienanstalten uneins über KI-Kontrollbefugnisse","\u002Fnewsroom\u002Fimg\u002Fgerman-media-regulator-ki-authority-unclear.webp","\u002Fog-nr\u002Fgerman-media-regulator-ki-authority-unclear.de.png",3,550,"\u003Cp>Die deutsche Medienaufsicht sitzt in einer unbequemen Position: Sie soll die EU-KI-Verordnung durchsetzen, weiß aber offenbar nicht genau, ob sie das darf. Der Grund ist ein klassisches deutsches Regulierungsproblem – und RTL hat es gerade offengelegt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Vor zwei Wochen hat RTL fünf besondere Folgen der Richtershow &quot;Ulrich Wetzel – Das Strafgericht&quot; gezeigt, in denen Constantin Entertainment und RTL bestehende Episoden mit KI so verändert hatten, dass völlig neue Geschichten entstanden. Im Abspann bei RTL+ wurde der KI-Einsatz erwähnt – im linearen TV-Programm jedoch nicht. Das verstößt möglicherweise gegen die seit August geltende EU-KI-Verordnung, die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte vorsieht.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2>Kurz &amp; knapp\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Cstrong>RTL\u003C\u002Fstrong> sendete KI-veränderte Inhalte ohne Kennzeichnung im linearen Programm; nur bei \u003Cstrong>RTL+\u003C\u002Fstrong> im Abspann erwähnt\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>Die \u003Cstrong>EU-KI-Verordnung\u003C\u002Fstrong> (seit August 2026) schreibt Kennzeichnung vor, für fiktionale Werke &quot;in geeigneter Weise&quot;\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\u003Cstrong>Medienanstalten sind sich uneins\u003C\u002Fstrong>: Einige (wie die Niedersächsische Landesmedienanstalt) sehen Zuständigkeit, andere nicht\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>Das deutsche \u003Cstrong>KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz\u003C\u002Fstrong> lässt die Frage offen, wer kontrollieren darf\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Ch2>Das Regelwerk hat Lücken\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Die EU-KI-Verordnung gilt bereits. Sie verlangt, dass Inhalte, die mithilfe von KI erstellt wurden, gekennzeichnet werden – mit Ausnahmen für fiktionale und kreative Programme. Aber auch dort muss die Offenlegung &quot;in geeigneter Weise&quot; erfolgen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz überträgt die Aufsicht den &quot;nach Landesrecht zuständigen Behörden&quot;. Im Medienbereich sind das die Landesmedienanstalten. Doch hier beginnt das Problem: Es ist unklar, ob diese Behörden formaljuristisch bereits zuständig sind für die Überwachung der EU-Kennzeichnungspflichten – oder ob das erst noch geklärt werden muss.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2>RTL argumentiert mit &quot;geeigneter Weise&quot;\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>RTL sieht sich im Recht. Der Sender betont, dass der sorgsame Umgang mit den Transparenzpflichten des AI Act &quot;sehr wichtig&quot; sei. Im Journalismus und Informationsbereich gelten die höchsten Anforderungen – aber im fiktionalen und Scripted-Bereich sei die Ausgangslage anders:\u003C\u002Fp>\n\u003Cblockquote>\n\u003Cp>&quot;Neue Technologien wurden hier schon immer eingesetzt, ihr Einsatz ist gelernt. In diesem Kontext ist auch zu bewerten, was der AI Act mit einer Kennzeichnung &#39;in geeigneter Weise&#39; meint.&quot;\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fblockquote>\n\u003Cp>RTL argumentiert also: Der Hinweis im Abspann bei RTL+ erfüllt die Pflicht. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) sieht das anders und meint, dass eine Kennzeichnung im TV-Programm selbst &quot;folgerichtig&quot; wäre.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2>Branche und Aufsicht sind im Gespräch – aber zu spät?\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>RTL teilt mit, man sei &quot;mit Branche und Aufsicht im Austausch, um für dieses neue, weltweit relevante Themenfeld praktikable und einheitliche Lösungen zu finden&quot;. Das klingt nach Kooperation – ist aber auch ein Eingeständnis, dass es bislang keine klaren Regeln gibt.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Problem: Die EU-Verordnung gilt bereits. Während Sender, Aufsicht und Branche noch diskutieren, bewegen sich Unternehmen im rechtlichen Graubereich. Unklar ist auch, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn die Medienanstalten sich nicht einigen – oder wenn eine Behörde sagt, sie sei nicht zuständig.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2>Was das für dich bedeutet\u003C\u002Fh2>\n\u003Cp>Falls du im Medienbereich, in der Produktion oder im Marketing tätig bist: Diese Lücke wird sich schließen – die Frage ist nur, wie scharf. Bis dahin solltest du davon ausgehen, dass \u003Cstrong>KI-Einsatz in Inhalten gekennzeichnet werden muss\u003C\u002Fstrong>, auch wenn die genaue Form noch unklar ist. Besser dokumentieren und transparent sein, als später in Erklärungsnot zu geraten. Gleichzeitig zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem: Deutsche Behörden brauchen oft lange, um EU-Regeln umzusetzen – und bis dahin herrscht Unsicherheit.\u003C\u002Fp>\n\u003Ch2>Quellen\u003C\u002Fh2>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.dwdl.de\u002Fmagazin\u002F107900\u002Fdie_deutsche_medienaufsicht_raetselt_ueber_die_eigenen_befugnisse\u002F\">DWDL\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp>\u003Cem>Redaktionell verantwortet von \u003Ca href=\"\u002Fautor\u002Fideal-syka\">Ideal Syka\u003C\u002Fa>. Quellen und Arbeitsweise: \u003Ca href=\"\u002Fredaktion\">Redaktion &amp; Methode\u003C\u002Fa>. Hinweise und Korrekturen: \u003Ca href=\"mailto:ai@i6eal.de\">ai@i6eal.de\u003C\u002Fa>.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n",1789983996308]